Newsletter von Haus & Grund Bonn/Rhein-Sieg 09.01.2023

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VEREINSNACHRICHTEN
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KOMMUNAL / REGIONAL
ZU GUTER LETZT
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VEREINSNACHRICHTEN

Neujahrsgruß


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Dirk Vianden
©H&G/Böschemeyer








Liebe Mitglieder von Haus & Grund Bonn/Rhein-Sieg, liebe Leserinnen und Leser unseres Newsletters:

"PROSIT NEUJAHR" möge es gelingen, das neue Jahr, in das wir hoffentlich alle zusammen gerade gut "reingerutscht" sind. "E jlöcksellisch neu Johr", wie man im Vorgebirge "von den Alten" noch oft hört, ja viel Gesundheit, viel Lebensfreude, ein Ende aller Krisen, ein Ende der kriegstreiberischen Aktivitäten des Aggressors im Kreml, das (und noch viel mehr) wünsche ich Ihnen fürs gerade begonnene, neue Jahr.

Dirk Vianden, Vorsitzender von H&G Bonn/Rhein-Sieg

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VEREINSNACHRICHTEN

Haus & Grund-Vermieterbefragung: Nur noch fünf Tage Zeit - Termin bis zum 15. Januar verlängert - "Machen Sie mit! Herzlichen Dank!"


Über das wirtschaftliche Verhalten der privaten Kleinvermieter auf dem Mietwohnungsmarkt liegen bislang bundesweit nur äußerst wenige belastbare Daten und Fakten vor. Haus & Grund Deutschland erhebt daher seit dem Jahr 2014 Daten, um diesen Missstand zu beheben.
 
Wie Bonns Hauptgeschäftsführer Markus Gelderblom mitteilt, hat sich Haus & Grund Bonn/Rhein-Sieg nun erstmalig der online durchgeführten Befragung angeschlossen. Unter https://www.hausundgrund-vermieterbefragung.de/xmedia/bonn-rhein-sieg können Vermieterinnen und Vermieter  noch bis zum 15. Januar 2023 an der regionalen Vermieterbefragung teilnehmen.
 
Gelderblom: „Anhand der gewonnenen Daten wird die Eigentümergemeinschaft zukünftig weit besser in der Lage sein, für die politische Vertretung des privaten Immobilieneigentums noch bessere Argumente zu entwickeln, um so gegenüber der Politik und der Öffentlichkeit noch überzeugender für Sie eintreten zu können.
 
Auch wenn Sie in den letzten Monaten schon viele zusätzliche und sicher auch lästige Aufgaben als Vermieterin und Vermieter erfüllen mussten: Bitte unterstützen Sie unser Anliegen, indem Sie auch in Ihrem eigenen Interesse an der Befragung teilnehmen! Machen Sie mit und herzlichen Dank!“
 
Noch Fragen? Hauptgeschäftsführer Markus Gelderblom antwortet: Tel. 0228/9692670.

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SERVICE

Druckerpanne beim Abfallplaner – Printinformationen werden bis Ende Januar zugestellt


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Abfuhrtermine vorerst nur
online einsehbar ©bonnorange
 





Der neue Abfallplaner für 2023 der bonnorange AöR ist weiterhin nur online abrufbar. Die gedruckte Version, die dieser Tage an alle Bonner Haushalte verschickt werden sollte, konnte bisher noch nicht in den Versand gehen. bonnorange teilte mit, dass die Print-Information bis Ende Januar an die Haushalte verschickt sind.
 
Solange empfiehlt bonnorange den Bonnerinnen und Bonnern,  die Abfuhrtermine für das Jahr 2023 online unter www.bonnorange.de/abfuhrtermine abzurufen. Hier kann dann auch ein individueller Abfallkalender, in dem die entsprechenden Entsorgungstage für die eigene Adresse aufgeführt sind, als PDF heruntergeladen bzw. ausgedruckt oder direkt in den eigenen digitalen Kalender importiert werden.
 
Auch über die Abfallplaner-App für mobile Endgeräte mit Android oder iOS können alle Abholtermine für die verschiedenen Abfallbehälter jederzeit eingesehen werden und zudem die Erinnerungsfunktion für beliebig viele Standorte eingerichtet werden. Somit eignet sich die App auch ideal für Facility Management und Hausverwaltungen. Ebenso können die Abfuhrtermine über die CityKey-App abgerufen werden.
 
Auch hier gibt es die Möglichkeit, sich eine Erinnerung für eine hinterlegte Adresse einzurichten.
 
Wer keine Möglichkeit hat, die digitalen Kanäle zum Abfallplaner zu nutzen, kann sich telefonisch an den Kundenservice bei bonnorange unter
0228 555 27 20 wenden, um die aktuellen Abfuhrtermine zu erfragen.

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SERVICE

Wohngeld Plus: Anlaufstelle im Stadthaus und Hotline – Auch Vermieter sollten informiert sein


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Das Stadthaus ist Anlaufzentrale
 © Meike Böschemeyer
 







Seit Jahresbeginn gilt die Wohngeldreform 2023. Wesentlich mehr Menschen haben damit Anspruch finanzielle Hilfe. Dies wird zunehmend erforderlich, da immer mehr Menschen die gestiegenen Wohnkosten durch ihre Renten- oder Arbeitseinkommen nicht ausreichend abdecken können. Die Bonner Stadtverwaltung setzt daher alles daran, die berechtigten Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger zu erfüllen.
 
Dennoch müssen lange Wartezeiten für die Auszahlung in Kauf genommen werden. Die Vorbereitungszeit bis zum Inkrafttreten der Reform betrug nur wenige Wochen. Bonn hatte hierdurch – wie alle anderen Städte und Gemeinden bundesweit – keine ausreichende Vorlaufzeit, um personell, räumlich und technisch auf die Verdreifachung der Antragszahlen zu reagieren. Die Stadtverwaltung bedauert dies sehr und bittet um Verständnis dafür, wenn die endgültigen Wohngeld-Bescheide erst ab dem 2. Quartal 2023 erstellt werden können.
 
Die ersten neuen Beschäftigten werden erst Ende des ersten Quartals 2023 zur Einarbeitung im Amt für Soziales und Wohnen erwartet. Die landesseitig bereitzustellende Software wird voraussichtlich erst ab April 2023 zur Verfügung stehen. Damit kann die Umsetzung des Gesetzes zur Entlastung der Haushalte nicht in der gewünschten Kürze realisiert werden. Den Bürgerinnen und Bürgern gehen jedoch keine Ansprüche verloren, da die Berechnung des Wohngeldes ab Antragstellung rückwirkend erfolgt.
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Appell: Antrag unbedingt im Januar 2023 stellen
 
Ein Neuantrag auf Wohngeld muss daher in diesem Januar 2023 gestellt werden, damit keine Ansprüche verloren gehen.

 
 
Hotline, Internet und Anlaufstelle im Stadthaus

Betroffene können Montag bis Freitag zwischen 9 Uhr und 17 Uhr unter der Rufnummer 0228 77 2919 eine Hotline zur Beratung und Unterstützung erreichen. Wer nicht den Weg des Online-Antrages nutzen kann oder möchte, findet montags bis freitags von 9 bis 17 Uhr im Stadthaus-Foyer eine Anlaufstelle, in der Beschäftigte der Wohngeldstelle bei der Antragstellung mit Rat und Tat helfen.

Informationen im Internet: www. bonn.de/wohngeldplus.

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SERVICE

Grundsteuer B – Ende der Erklärungsfrist am 31.01.2023 


Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung endet am 31. Januar 2023. Haus & Grund sowie die IHK Bonn/Rhein-Sieg weisen ihre Mitglieder darauf hin, noch fehlende Erklärungen zeitnah einzureichen. Wer den Termin überschreitet, dem drohen Verspätungszuschläge oder Geldstrafen.
 
Die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung ergibt sich auch ohne persönliche Aufforderung durch die Finanzverwaltung. Die Aufforderung zur Abgabe der Feststellungserklärung wurde öffentlich bekannt gemacht.
 
Mit den übermittelten Daten berechnet das Finanzamt den Grundsteuerwert zum Stichtag 1. Januar 2022 und erlässt einen Grundsteuerwertbescheid sowie parallel einen Grundsteuermessbescheid. 
 
Der Grundsteuermessbetrag wird mit dem Hebesatz der Gemeinde multipliziert. Damit ist für die tatsächliche Höhe der Grundsteuer B ab 2025 entscheidend, wie die Kommunen ihre Hebesätze für die kommenden Jahre gestalten. Hier liegt NRW im Vergleich zu den Bundeswerten bereits auf einem Spitzenniveau. Hagemeister weist auf die Verantwortung der Kommunen bei der Festlegung der Hebesätze hin: „Es wurde Aufkommensneutralität zwischen alter und neuer Grundsteuer versprochen. Dieses Versprechen müssen die Kommunen bei der Festlegung der Hebesätze umsetzen. 

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KOMMUNAL / REGIONAL

Wohnungen sind knapp – Mieten steigen – Mietspiegel sollte Richtschnur sein


 
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Hauptgeschäftsführer Markus Gelderblom
©H&G Bonn/Rhein-Sieg
 

In einem Artikel vom 9. Januar 2023 beschreibt der GA die Probleme einer alleinerziehenden Mutter mit zwei Kindern, die sich auf Wohnungssuche befindet. Sie klagt über knappe Wohnungen und steigende Mieten.

Zu der Thematik wird auch Markus Gelderblom, Hauptgeschäftsführer von Haus & Grund Bonn/Rhein-Sieg befragt. Auch der geltende, qualifizierte Bonner Mietspiegel belege den Anstieg der Preise auf dem Wohnungsmarkt. Markus Gelderblom, Hauptgeschäftsführer von Haus & Grund Bonn/Rhein-Sieg, hält den Mietspiegel für "ein vernünftiges Maß". Auch Vermieter könnten sich daran orientieren und die Miete im Rahmen des ortsüblichen Vergleichswertes erhöhen. „Ich glaube nicht, dass wir eine große Mietkosten-Explosion haben. Die Wohnkostenbelastung ist zugunsten der Mieter gesunken“, so Gelderblom.
 
Er verweist dabei auf einen Bericht von Haus & Grund zur Bezahlbarkeit von Mieten zwischen 2015 und 2020. Darin wird die Entwicklung der Mieten mit der Lohnentwicklung verglichen. Im Bericht heißt es: „Die Ergebnisse verdeutlichen, dass die positive Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt dazu beitrug, dass die Mieten in den letzten Jahren vielerorts bezahlbarer wurden oder im Verhältnis etwa gleichblieben.“
Kox entgegnet daraufhin, dass die Gehälter zwar nach und nach angehoben würden, doch sei diese Entwicklung deutlich langsamer als der rapide Anstieg der Mietkosten. Gelderblom stellt auch klar: „Wir brauchen neue Wohnungen in Bonn.“

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KOMMUNAL / REGIONAL

Stadtwerke loben: Bonn spart 20 Prozent Gas 


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Olaf Hermes  ©Stadtwerke Bonn
 

Zum Jahresbeginn zieht die Stadtwerke-Tochter BonnNetz Bilanz zum Gasverbrauch in der Energiekrise. Die Bonnerinnen und Bonner haben in 2022 im Vergleich zum Vorjahr 20 Prozent Gas eingespart. Im letzten Quartal ist der Verbrauch von Erdgas sogar um 26 Prozent gesunken, gemessen am Vorjahreszeitraum. Dieses Ergebnis spricht für die Energiesparkampagne der Stadtwerke Bonn.
 
"Diese Zahlen machen Mut, dass wir gut durch die kalte Jahreszeit kommen, ohne eine Gasmangellage zu riskieren. Trotz aktuell milder Temperaturen ist der Winter aber noch nicht vorbei. Wir müssen den Kurs beibehalten. Nicht nur, weil jede eingesparte Kilowattstunde Gas uns auch im nächsten Winter nützt, sondern weil der Verzicht ebenfalls den Geldbeutel schont", betont Olaf Hermes, Vorsitzender der SWB-Geschäftsführung.
 
Information zu den Tipps der SWB-Energiesparkampagne sind hier "Macht.Was.Aus" abrufbar. 

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KOMMUNAL / REGIONAL

Kommunalabgaben höher als notwendig: Bürgerbund kritisiert: „Stadt bedient sich auf Kosten der Bürger“ - Abzocke


Nach dem das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) die fast 30 Jahre währende Rechtsprechung zu den Grundlagen der Gebührenkalkulation im Mai 2022 grundlegend änderte, hätte der kalkulatorische Zinssatz samt Risikozuschlag in Bonn eigentlich von 5,58 % auf 2,43 % gesenkt werden müssen.
 
Weil aber der schwarz-grün dominierte Landtag von NRW die Entscheidung des Gerichtes in einer Nacht- und Nebelaktion vom 7. auf den 8. Dezember 2022 durch ein im Schnellverfahren gebasteltes Gesetz mit der Wahlmöglichkeit für Kommunen, abweichend von der gerichtlich verfügten Berechnungsmethode auch einen Einheitszinssatz von 3,25 % für die Verzinsung anzusetzen zu dürfen, unterlief, werden die Bonner in 2023 deutlich stärker zur Kasse gebeten, als dies notwendig wäre, so kritisiert es der Bürgerbund.
 
Den Bonner Gebührenzahlern werden durch den von 2,43% auf 3,25 % erhöhten Satz bei der Straßenreinigung, der Abfallentsorgung und dem Abwasser in Summe rd. 4,2 Mio. Euro mehr kalkulatorische Zinsen in Rechnung gestellt, als erforderlich. Das hat u.a. zur Folge, dass die Kosten für den Bonner Musterhaushalt beim Abfall um 6,7 % und bei der Straßenreinigung um 10,68% für 2023 im Vergleich zum Vorjahr ansteigen werden.
 
Der BBB spricht von Abzocke.

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ZU GUTER LETZT

"Der Lappen geht – die Karte kommt"


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Führerscheinumtausch:

Frist fürJahrgänge 1959 bis 1964
bis 19. Januar 2023
 


Die Stadt Bonn weist darauf hin, dass die gesetzliche Frist für den Umtausch von grauen oder rosafarbenen Papierführerscheinen in Führerscheine im Scheckkartenformat für über 27000 Bonnerinnen und Bonner der Jahrgänge 1959 bis 1964 am 19. Januar 2023 ausläuft.
 
Umtausch digital oder bei Bürgerdiensten möglich
 
Den Umtausch können Betroffene digital über das Serviceportal der Stadt Bonn unter https://service.bonn.de einreichen. Dazu muss unter dem Reiter "Dienstleistungen A-Z" die Kategorie "Führerschein-Umtausch in den Führerschein im Karten-Format" ausgewählt werden. Anfallende Gebühren können einfach über e-Payment (Paypal, Lastschrift oder Giropay) bezahlt werden.
 
Für die Beantragung dieser Dienstleistungen ist eine Authentifizierung mit der eID-Funktion des neuen Personalausweises notwendig. Außerdem ist eine Anmeldung im Servicekonto.NRW unter www.servicekonto.nrw erforderlich. Mit dem dort einmalig eingerichteten Nutzungskonto sind die Zugänge zum Serviceportal der Stadt Bonn und zu allen Online-Anwendungen des Landes und der Kommunen in Nordrhein-Westfalen freigeschaltet.
 
Unabhängig davon ist es dennoch weiterhin möglich, einen Umtauschtermin bei den Bürgerdiensten der Stadt Bonn – entweder im Dienstleistungszentrum im Stadthaus oder in den Außenstellen in den Bezirksrathäusern Bad Godesberg, Beuel oder Hardtberg – zu vereinbaren.

Die Terminvereinbarung ist online unter www.bonn.de/termine oder telefonisch unter der Nummer 0228 776677 möglich.

Beim Umtausch ist ein aktuelles Lichtbild vorzulegen. Dies kann entweder zum Termin mitgebracht oder am Selbstbedienungsterminal vor Ort kostenpflichtig) erstellt werden. Ein aktuelles Bild ist erforderlich, um bei Kontrollen die Identifikation des Fahrzeugführenden zu erleichtern.
 
Insgesamt handelt es sich in Bonn um 118.062 Personen, die bis 19. Januar 2025 ihre Führerscheine umtauschen müssen.
 

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