
Wer neue Mieter sucht, sollte kein finanzielles Risiko eingehen.
Konträr zum Sicherungsbedürfnis des Vermieters wird das Interesse des Mieters an einer insolvenzfesten Anlage „seiner“ Mietkaution sowie an einem Ausschluss von Pfandrechten Dritter schon durch den Gesetzgeber besonders betont.
Denn auch nach dem Sicherungszweck der Kaution soll der Mieter bei Ende des Mietverhältnisses unverbrauchte, also nicht verrechnete Kautionsteile zurückerhalten. Die Broschüre unterscheidet nach der Streitanfälligkeit der Kaution im Mietverhältnis zwischen
- dem Beginn des Mietverhältnisses und untersucht hier die Vereinbarkeit von Kaution und die Zahlungsabwicklung an den Vermieter
- dem laufenden Vertragsverhältnis und den in dieser Phase gegebenen Möglichkeiten des Vermieters zur Verwertung und zur Wiederauffüllung erhaltener Mietkautionen, sowie
- dem Vertragsende und den dort bestehenden Voraussetzungen eines Kautionszugriffs durch den Vermieter und eines Rückzahlungsanspruchs des Mieters
Einzelfragen wie die Behandlung der Kaution bei Scheidung des Mieterehepaars, bei Grundstücksveräußerung, in Insolvenzfällen und bei der gewerblichen Zwischenvermietung werden gesondert abgehandelt. Wegen der bisweilen hohen Komplexität des Themas wird der Stoff zur Erhöhung der Anschaulichkeit anhand von Beispielfällen vermittelt.
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