Wer neue Mieter sucht, sollte kein finanzielles Risiko eingehen.
Mitglieder von Haus & Grund Bonn/Rhein-Sieg können sich mit Fragen gerne an uns wenden. Wir kooperien in allen Steuersachen, die Haus & Grund-Angelegenheiten betreffen, mit der Steuerberatungskanzlei JUHN & Partner. Weitere Informationen zum Grundsteuerwertbescheid erhalten Sie HIER auf unserer gemeinsamen Webseite. Mitglieder von Haus & Grund Bonn/Rhein-Sieg erhalten zum Grundsteuerwertbescheid zudem von der Kanzlei JUHN & Partner eine kostenlose Erstberatung unter folgender Telefonnummer: 0221 999 832-07.
Wie werde ich Mitglied bei Haus & Grund Bonn/Rhein-Sieg? Rufen Sie uns an (Tel. 0228/96 92 670) oder füllen Sie Ihren Beitragsantrag online aus.
Haus & Grund Bonn/Rhein-Sieg informiert Sie im Rahmen besonderer Informationsveranstaltungen zur neuen Grundsteuer. Die Veranstaltungen finden Sie unter Termine/Veranstaltungen auf unserer Homepage.
Am 15. September 2022, 14.00 Uhr, veranstalten wir zudem ein vierstündiges "Ausfüll-Webinar" mit Rechtsanwalt Dr. Maximilian Dachauer aus der Kanzlei JUHN & Partner. Auch dieses Webinar schalten wir in Kürze unter Termine/Veranstaltungen zur Anmeldung frei. Hier wird es um praktische Hilfen beim Ausfüllen der Steuerformulare gehen.
Hier geht es zu unserem Haus & Grund-Grundsteuerrechner.
Das Bundesverfassungsgericht hat die aktuelle Grundsteuer ab 2025 für verfassungswidrig
erklärt. Die Grundsteuer muss deshalb ab 2025 auf Basis aktueller Informationen
zur Immobilie gezahlt werden. Für die neue Steuerberechnung benötigen
die Finanzämter wegen der vielen neu zu erfassenden Immobilien schon jetzt
aktuelle Angaben zur Immobilie.
Alle Eigentümer einer Immobilie müssen aktiv werden. Das betrifft Eigentümer von
sowie Erbbauberechtigte unter Mitwirkung des Eigentümers. Ob das Grundstück selbstgenutzt oder vermietet ist, ist dabei unerheblich.
Jeder Eigentümer muss eine elektronische Erklärung mit Angaben zu seiner Person und seinem Grundstück ausfüllen und elektronisch an das Finanzamt übermitteln, das für sein Grundstück zuständig ist („Lagefinanzamt“). Alle Bundesländer werden im Steuerportal MEIN ELSTER voraussichtlich in den nächsten Wochen bis spätestens Anfang Juli 2022 die entsprechenden Vordrucke rein elektronisch zur Verfügung stellen.
Ab Juli 2022 bis zum 31.10.2022 ist die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes
abzugeben.
Hier gelangen Sie zu einer (externen) Informationsseite der Finanzverwaltung NRW mit häufig gestellten Fragen und Antworten.
Ein ab Juli 2022 freigeschaltetes Portal des Bundesministeriums für Finanzen ermöglicht für selbstnutzende Eigentümer in einfach gelagerten Fällen eine Übermittlung der Erklärung ohne ELSTER.