Newsletter von Haus & Grund Bonn/Rhein-Sieg 21.02.2023

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Geheimnisse der Energiepreisbremse sollen gelüftet werden – Haus & Grund dabei: Markus Gelderblom nimmt als Experte an der Telefonaktion des General-Anzeigers teil



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  Markus Gelderblom ©H&G



Für viele Zeitgenossen ist die Energiepreisbremse eine Nebelschwade. 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs bei Strom, Gas und Fernwärme sollen rückwirkend zum 1. Januar 2023 gedeckelt werden.
Wie das geht, das will der General-Anzeiger in einer Telefonaktion zu dem Thema erklären.

 
Termin ist am Donnerstag, 23. Februar, von 17 bis 19 Uhr.
 
Zu dem Quintett, das den anrufenden Bürgerinnen und Bürgern antworten gibt gehört auch Markus Gelderblom, Hauptgeschäftsführer von Haus & Grund Bonn/Rhein-Sieg. Aus seiner Erfahrung weiß er, dass die Energiepreisbremse ein Thema ist, das derzeit viele Menschen bewegt. Der Jurist steht gerne Rede und Antwort.

Bereits seit Ende des Jahres 2022 erlebt er ein erhöhtes Aufkommen an Fragen zur Energiepreisbremse: „Angefangen von der Frage, was der Gaspreisdeckel eigentlich beinhaltet, über die Frage, wie er funktioniert, bis hin zu den im Zusammenhang mit der Gaspreisbremse bestehenden Pflichten der Vermieter.“ Aspekte, wie die Umsetzung des Gaspreisdeckels in einer Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) oder die Frage der steuerlichen Behandlung der Entlastung, beschäftigen die Vermieter ebenfalls. „In dem Kontext der hohen Energiekosten werden wir natürlich auch zum Härtefallfonds für nicht leitungsgebundene Brennstoffe befragt“, so Gelderblom. Weiterhin treibt Vermieter um, dass viele Mieter die hohen Heizkosten nicht ohne Weiteres bezahlen können.
 
Gelderbloms Durchwahl im Verlagshaus des General-Anzeigers: 0228/6688-628
 
Neben Gelderblom informieren die Anrufenden Stephan Herpertz, Verbraucherzentrale NRW, Beraterin Yvonne Schürmann, ebenfalls Verbraucherzentrale NRW. Beide vertreten die Beratungsstelle Bonn. Ferner ist ein Rechtsberater vom Mieterbund Bonn/Rhein-Sieg/Ahr dabei sowie Sebastian Lorenz von den Stadtwerken Bonn, Experte für Kundenkommunikation.

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Radikale Gehölzschnitte ab 1. März verboten


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Zierapfel überwintert. Auch hier ist Rückschnitt ab 1. März verboten

©Katja Frechen
 


Auch für alle leidenschaftlichen Gartenfans in Haus & Grund gilt: Das Bundesnaturschutzgesetz sieht zum Schutz von Vögeln und Kleintieren ein Verbot von radikalen Gehölzschnitten vom 1. März bis zum 30. September vor.
 
Ab 1. März dürfen Bäume sowie Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze nicht abgeschnitten oder bis auf wenige Triebe zurückgeschnitten werden. Das Verbot erfasst keine Bäume im Wald, auf Schnellwuchsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen.
 
Die Vorschrift soll sicherstellen, dass es im Sommer ausreichend Blüten und somit Nahrung für Insekten gibt, und zudem Vogelarten schützen, die in Hecken und Gebüschen nisten. Viele dieser natürlichen Brutstätten sind in den vergangenen Jahren durch veränderte Anbaumethoden in der Landwirtschaft verloren gegangen.

Umso wichtiger ist es daher, die noch verbliebenen Nistplätze in privaten Gärten zu erhalten, zumal dort auch andere Kleintiere idealen Unterschlupf finden. Durch Radikalschnitte würde den Tieren die Lebensgrundlage entzogen. Die Regelung soll auch verhindern, dass Vögel während ihrer Brutzeit gestört werden und sie ihre Gelege verlassen.
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Was erlaubt ist
 
Die Stadt Bonn weist darauf hin, dass schonende Form- und Pflegeschnitte auch im Frühjahr und Sommer erlaubt sind. Wenn das Schnittgut nicht im Garten bleiben soll, um zum Beispiel Tieren Rückzugsraum zu bieten, sollte es möglichst umgehend entfernt werden. Wird es nämlich von Tieren angenommen, darf es als genutzte Fortpflanzungs- oder Ruhestätte nicht beschädigt oder zerstört werden. 

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Online-Vortrag: Heizkosten sparen – Sanieren mit Plan - Vortragsreihe BAUEN + SANIEREN KOMPAKT der Bonner Energie Agentur


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Referent Energieberater
Lars Klitzke

©Meike Böschemeyer







 

Heizkosten sparen  
©Symbolfoto iStock  
 

Die Umwelt schonen und dennoch behaglich wohnen: Lars Klitzke, Energieberater Bonner Energie Agentur, zeigt seinem Vortrag, wie dieses Ziel erreichbar ist.

Der Referent gibt einen Überblick über die vielen Möglichkeiten, ein Gebäude energieeffizient zu sanieren. Von der Gebäudedämmung bis hin zum Heizungswechsel können eine Vielzahl an Maßnahmen zu Einsparungen beim Energieverbrauch und somit auch Kosten führen. Er geht auf diese Potentiale ein und erklärt die Zusammenhänge und Auswirkungen der verschiedenen Maßnahmen.
 
Dabei geht er auf mögliche Optimierungen bei der Gebäudehülle ein und betrachtet die aktuellen Heizungsalternativen zu herkömmlichen Anlagen. Der Online-Vortrag ist eine gute Rundum-Information über die Grundlagen der nachhaltigen und zukunftsfähigen Sanierung ihrer Immobilie.
 
Die Veranstaltung ist kostenfrei. Sie richtet sich an alle Bürger und Bürgerinnen aus Bonn und findet im Rahmen der monatlichen Vortragsreihe BAUEN+SANIEREN KOMPAKT der Bonner Energie Agentur statt.

Wann: Montag, 06. März 2023, 19:00 - 20:30 Uhr
Moderation: Svenja Fuchs / Bonner Energie Agentur
Ort: online

Die Anmeldung für diesen Vortrag erfolgt über diesen Link:
https://zoom.us/webinar/register/WN_cgcfg0qAQEGhKyLBa7AiuQ
 
Für Interessierte:
Melden Sie sich frühzeitig an. Das Webinar wird über einen Web-Link betreten, den Sie nach der Anmeldung erhalten. Ein Download oder die Installation eines Programms ist nicht erforderlich. Wir empfehlen, sich fünf bis zehn Minuten vor Beginn einzuloggen. Für alle Teilnehmenden sind Ton und Kamera automatisch ausgeschaltet und als Ausrüstung sind nur Lautsprecher oder Kopfhörer notwendig.
 
Weitere Details:
Mehr zu dem Termin und der BEA-Vortragsreihe finden Sie auf der Website der Bonner Energie Agentur unter: www.bonner-energie-agentur.de/veranstaltungen-und-aktuelles/vortragsreihe/

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KOMMUNAL / REGIONAL

Grundsteuerkonflikt: 259 Mitglieder aus Alfter warten vergeblich auf die Meinung ihres Bürgermeisters


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 Alfterer Bürgermeister Rolf Schumacher 

 Foto: Klaus Görgen

 

Kurz und knapp antwortete Bürgermeister Rolf Schumacher auf den Brief von Haus & Grund Bonn/Rhein-Sieg, in der die Eigentümergemeinschaft die geplante Verdopplung der Grundsteuer B für die Gemeinde Alfter kritisiert hatte.
 

Letzten Freitag ging in der Geschäftsstelle folgende Antwort Schumachers ein:
 
„Der Rat der Gemeinde Alfter hat eine Lenkungsgruppe, bestehend aus allen Fraktionsvorsitzenden des Rates der Gemeinde Alfter und jeweiliger Vertretung, eingesetzt, um alle Potentiale der Einsparungen zu nutzen, ungewohnte Wege zu gehen und alles dafür zu tun, dass notwendig werdende Steuererhöhungen sozial verträglich gestaltet werden. Der Haushaltsplanentwurf 2023, auf den Sie sich in Ihrem Schreiben offensichtlich beziehen, ist auf der Homepage der Gemeinde Alfter samt Vorbericht und Anlagen einsehbar.
 
Alle folgenden Beratungen in den politischen Gremien werden öffentlich stattfinden.“
 
Wie der Bürgermeister persönlich über die geplante Steuererhöhung denkt, hat er nicht mitgeteilt. 

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H&G-POLITIK FÜR IMMOBILIENEIGENTUM

Ausgeträumt? - Gelderblom: Solide und langfristige Förderkulisse fehlt im Wohnungsbau


Ob der Traum vom Eigenheim angesichts der wirtschaftlichen Situation ausgeträumt sei, fragt der GA in einem Artikel. Haus & Grund-Hauptgeschäftsführer Markus Gelderblom stellt klar, Hilfe ist notwendig. Die Gesellschaft brauche eine „solide und langfristige Förderkulisse zur energetischen Modernisierung von Bestandsimmobilien“, damit aus Träumen Realität werde.
 
Die aktuell hohen Haushaltskosten verhinderten bei jungen Familien einen Kapitalaufbau. Gelderblom fordert daher Darlehen der KfW zur Unterstützung. Eine ausschließliche Neubauförderung von Effizienzhaus-40-Standards sei viel zu einseitig. Wer den Wohnungsbau ankurbeln wolle, müsse das private Eigentum, bzw. den privaten Bauherren unterstützen. Das sei die Gruppe, die gut 80 Prozent des Wohnungsbestandes in Deutschland halte – niemand sonst.
 
Ferner, so fordert Gelderblom weiter, müsse das KfW-Programm "Altersgerecht Umbauen" mit einem Fördervolumen von mindestens 150 Mio. Euro ausgestattet werden. 

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ZU GUTER LETZT

"Unsichtbarer" neuer Brandschutz für Bonner Kanzlerbungalow kostet 1,4 Millionen Euro


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Der Kanzlerbungalow in Bonn bekommt Brandschutz

©Stiftung Haus der Geschichte/Axel Thünker
 





Elf Monate lang soll der von Architekt Sep Ruf errichtet Bonner Kanzlerbungalow geschlossen bleiben. Der Grund: Das 1964 fertiggestellte Gebäude, in das Ludwig Erhard als erster Kanzler einzog, benötigt eine Brandschutzanlage. Keine Alarmmelder, sondern eine wirksamere Technik, um das vom Haus der Geschichte verwaltete Haus auch in den Zeiten, in denen es nicht genutzt wird, besser zu schützen.
 
1,4 Mio. Euro kostet die Nachrüstung. Damit wird mehr finanziert als den Einbau von Rauchschnüfflern. Auch die fast 60 Jahre alte elektrische Anlagen muss auf den Stand der Technik gebracht werden. Maler- und Tischlerarbeiten kommen hinzu. Mit geschützt wird auch das weitgehend unbekannte Teehaus in den Weiten des geschlossenen „Kanzlerparks“. Auch das Gebäude mit Blick auf Rhein und Siebengebirge wird einen Anschluss an die Brandmeldeanlage erhalten. Im Teehaus soll vor allem Helmut Schmidts Gattin Loki häufiger zu kleinen Runden eingeladen haben.
 
Wie der General-Anzeiger mit Bezug auf eine Pressesprecherin des Bundesamtes für Bauen und Raumordnung berichtete, verlangen die Denkmalschützer eine „nicht sichtbare Lösung“.
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Kanzlerbungalow
1963 vom Architekten Sep Ruf entworfen, steht der Kanzlerbungalow allen Regierungschefs von 1964 bis 1999 als Wohnung und zu Repräsentationszwecken zur Verfügung. Seit 2009 kann der historische Ort öffentlich besucht werden.

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