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STANDPUNKT
Stadtentwicklung: Respekt vor guten Argumenten – „Veränderung ist das stets Beständige“
Dirk Vianden. Foto: H&G
Bonns Anziehungskraft beschleunigt die Stadtentwicklung. Sie sei eine große Herausforderung für die politische Führung der Stadt, die Stadtverwaltung aber auch für alle, die in der Stadtgesellschaft agieren, das unterstrich Dirk Vianden, Vorsitzender von H&G Bonn/Rhein-Sieg im Editorial der Maiausgabe von H&G aktuell.
Auszug:
„Wachstum ist mit Veränderungen verbunden, mit Abschied von alten Gewohnheiten. Ich kann menschlich verstehen, wenn eine wachsende Schar von Liebhabern alter Stadt- und Landschaftsansichten verträumt zurückblicken. Ja, vieles war schön. Vieles würde aber heute nicht funktionieren, wäre alles so geblieben, wie „in der guten alten Zeit“. Seit Menschen sesshaft sind und Städte gegründet haben, ist Veränderung das stets Beständige. Ohne sie gäbe es keine Entwicklung. Sentimentalität gehört nicht zu den herausragenden Instrumenten der Stadtentwicklung. Der Denkmalschutz gehört dazu. Wir sollten ihn pflegen ohne ihn zu übertreiben. Jede Zeit hat ihre eigenen Geschmäcker und Anforderungen.
Die Auseinandersetzungen um Veränderungen werden schärfer. Kein Projekt, um das nicht gestritten wird. In der Politik, in der Nachbarschaft, unter Interessengruppen. Zum Streit zählt die Bereitschaft, nach Austausch von Sachargumenten, Mehrheitsentscheidungen zu akzeptieren. Ohne Respekt vor der Mehrheit funktioniert Demokratie nicht. Aber ohne Respekt vor guten Argumenten eben auch nicht. Zur Akzeptanz des politischen Systems gehört, den Menschen zuzuhören und ihre Anliegen ernst zu nehmen.“
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KOMMUNAL / REGIONAL
OVG Urteil: Stadt Bonn verteidigt bisherige Abwassergebühren – „Im Einklang mit Recht und Gesetz“
Oberbürgermeisterin Katja Dörner
Foto: Schafgans
In einer ersten Reaktion gegenüber Haus & Grund Bonn/Rhein-Sieg und Bad Godesberg hat die Stadt Bonn die bisherige Berechnung der Abwassergebühren verteidigt.
Oberbürgermeisterin Katja Dörner in einem Brief an Mieterbund und Eigentümergemeinschaften: „Die Bonner Gebührensatzungen sind bisher im Einklang mit Gesetz und Rechtsprechung ergangen. Wir werden uns auch in Zukunft rechtmäßig verhalten“.
Die überwiegende Zahl der Gebührenbescheide seit 2018 sind nach Auffassung der Stadt bestandskräftig, eine rückwirkende Änderung daher nicht mehr möglich. In dem von Dörner persönlich unterzeichneten Schreiben räumt auch die Stadt ein, eine Kursänderung des Oberverwaltungsgerichtes Münster zu erkennen, auch wenn der Urteilstext noch nicht vorliege.
Es scheine so, als ob das OVG von seiner bisherigen Auffassung abgewichen sei: „Sollte dem tatsächlich so sein und das Urteil Rechtskraft und mittels seiner Präzedenzwirkung Allgemeingültigkeit erlangen, müsste auch in Bonn eine Abkehr von der bisherigen Berechnung der Gebührensätze erfolgen.“
Ob das Urteil jedoch Auswirkungen auf die Gebührenhoheit der Kommunen in NRW habe und ob es Fälle einer Rückwirkung trotz damals rechtmäßig ergangener und nunmehr bestandskräftiger Gebührenbescheide gebe unterliege einer detailscharfen Prüfung des Urteils.
Die beiden Bonner H&G Vereine und der Mieterbund hatten die Stadt aufgefordert, die Gebühren nach den Maßstäben des Urteils neu zu berechnen und für rückwirkenden Jahre zu viel bezahlte Gebühren zu erstatten.
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SERVICE
Bauen in Bonn: VHS-Diskussion am 2. Juni
Stadtplanerin Petra Denny
Foto: H&G/ Meike Böschemeyer
Die aktuellen Herausforderungen an klimaresiliente Städte haben Auswirkungen auf die konkreten Planungs- und Bauprozesse, auch in Bonn. Am Donnerstag, 2. Juni 2022, um 18 Uhr diskutieren Petra Denny, Leiterin des Stadtplanungsamtes, und Ines Knye, Architektin und Vorsitzende des BDA (Bund Deutscher Architekten) Bonn/Rhein-Sieg, über die neuen städtischen Rahmenbedingungen und erforderliche Vorgaben für nachhaltige Planungs- und Bauvorhaben.
Der Vortrag findet im Haus der Bildung, Mülheimer Platz 1, statt. Der Eintritt ist frei. Weitere Informationen unter www.vhs-bonn.de mit der Kursnummer 1308.
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SERVICE
Nächste Offene Gartenpforte am 4. und 5. Juni
Offener Garten auf dem
Bunkerdach von Vilich
Foto: Meike Böschemeyer
Am Samstag und Sonntag, 4. und 5. Juni 2022, können Pflanzenfans im Rheinland wieder einen Blick in sonst verschlossene Gärten werfen.
Die Aktion „Offene Gartenpforte“ ermöglicht Gartenfans, sonst verschlossene grüne Oasen zu entdecken. Ob ländlicher Bauerngarten oder grüne Stadt-Oase, weitläufiger Privatpark oder kleiner Reihenhausgarten - die Aktion zeigt, wie vielfältig und ideenreich die private Gartenkultur im Rheinland ist. Die „Offene Gartenpforte“ kombiniert dabei den Ausflug ins Grüne mit der Suche nach Inspiration, Tipps und dem Austausch mit anderen Gartenfans.
Rund 100 Gärten der Region öffnen an vier Wochenenden des Jahres ihre Pforten.
Der Eintritt in die Gärten ist kostenlos.
Alle teilnehmenden Gärten sowie Informationen für Interessierte gibt es unter www.offene-gartenpforte-rheinland.de.
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SERVICE
Naturgefahrenbilanz 2021: Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz mit höchsten Unwetter-Schäden – Nur die Hälfte der Hauseigentümer versichern Elementarschäden
Brückeneinsturz in Rheinbach
Foto: Meike Böschemeyer
2021 haben die deutschen Versicherer das höchste Schadenaufkommen ihrer Geschichte verzeichnet. Grund hierfür ist das Extremwetterereignis "Bernd", das vor allem in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz für hohe Schäden sorgte.
Mit Schäden von 12,7 Milliarden Euro war 2021 das teuerste Naturgefahrenjahr für die Versicherer. Auf die Sachversicherung entfiel dabei das Gros von 11,0 Milliarden Euro, die verbleibenden 1,7 Milliarden Euro betrafen die Kfz-Versicherung.
Spitzenreiter unter den Bundesländern war Nordrhein-Westfalen mit einer Schadensumme von 5,5 Milliarden Euro Schaden, gefolgt von Rheinland-Pfalz mit 3,0 Milliarden Euro. Die jetzt veröffentlichte regionale GDV-Naturgefahrenbilanz erfasst versicherte Schäden an Häusern und Hausrat, Gewerbe- und Industriebetrieben und Kraftfahrzeugen.
Teurer "Bernd": Juli-Sturzflut verursacht hohe Schäden
Mit 8,2 Milliarden Euro entfiel der größte Teil der Versicherungsschäden auf die Sturzflut Bernd im vergangenen Sommer. Betroffen von der Unwetterfront "Bernd" vom 13. bis 18. Juli 2021 waren vor allem Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz, aber auch in Bayern und Sachsen richtete Starkregen schwere Schäden an. Die Sturzflut habe die Verwundbarkeit deutlich gemacht, so die Versicherer.
Klimafolgenanpassung wird immer wichtiger
Um künftige Schäden zu vermindern, fordert die Versicherungswirtschaft ein nachhaltiges Umsteuern der öffentlichen Hand, etwa durch klare Bauverbote in hochwassergefährdeten Gebieten und verpflichtende Klima-Gefährdungsbeurteilungen bei Baugenehmigungen. Als Folge des Klimawandels müsse man künftig immer öfter mit Wetterextremen und schweren Schäden rechnen.
Die Einführung einer Pflichtversicherung gegen Elementarschäden löse das Problem jedoch nicht. Die deutschen Versicherer haben stattdessen Vorschläge für ein Gesamtkonzept zur Klimafolgenanpassung eingebracht. Damit einher geht auch ein neues System für den Elementarversicherungsschutz. Ziel ist eine Absicherung aller privaten Wohngebäude gegen Extremwetterrisiken.
Elementarschäden oft nicht versichert
Derzeit hat nur etwa die Hälfte der Hausbesitzer in Deutschland den Schutz vor Elementargefahren wie Starkregen oder Hochwasser. Viele sind sich ihrer individuellen Bedrohung durch Naturgefahren nicht bewusst.
Zur Einschätzung des eigenen Risikos bietet der GDV den "Naturgefahren-Check" an. Immobilienbesitzer und Mieter erfahren auf der Onlineplattform, welche Schäden Unwetter in der Vergangenheit an ihrem Wohnort verursacht haben. Details zur Gefährdung durch Flusshochwasser und Starkregen liefert darüber hinaus der "Hochwasser-Check".
Informationen vom
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.
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SERVICE
Bonnorange: Rezept zur Entsorgung von Maibäumen
Nimmt auch Maibaumreste an: Neue Grünabfallstelle in Mehlem
Foto: bonnorange
Auch in diesem Jahr zieren seit Anfang Mai mit Kreppband und Herzen geschmückte Birken die Straßen von Bonn. Obwohl das Brauchtum sagt, dass Ende des Monats die Maibäume abgeholt und entsorgt werden sollen, sieht man sie meist noch monatelang im Stadtbild.
Maibäume, mit oder ohne Schmuck, dürfen nicht im nächsten Straßengraben entsorgt werden. bonnorange bietet für ihre fachgerechte Verwertung die Möglichkeit, die stationären und mobilen Grüncontainer sowie die qualifizierten Grünannahmestellen (GAS) Ückesdorf und Mehlem kostenlos zu nutzen. Dafür müssen die Baumstämme und Äste auf einen Meter Länge und einen maximalen Durchmesser von 10 Zentimeter gekürzt werden. Auch die Wertstoffhöfe nehmen zerkleinerte Maibäume kostenlos an. Alle Standorte der Sammelstellen sind auf dem Stadtplan unter www.bonnorange.de/sammelstellen zu finden.
Wenn nach der Abholfrist noch vergessene Maibaum-Reste an Laternen
und Straßenschildern vor den Häusern stehen, können diese "herrenlosen" Bäume an den Stadtordnungsdienst der Stadt Bonn gemeldet werden. Bei weiteren Fragen steht das Bürgertelefon der bonnorange AöR unter der 0228 555 27 20 oder per Mail über kundenservice@bonnorange.de zur Verfügung.
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Vorsitzender: Dirk Vianden | Hauptgeschäftsführer: Rechtsanwalt Markus Gelderblom Oxfordstr. 2, 53111 Bonn | Amtsgericht Bonn VR 1988 | Impressum | Copyright © Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein Bonn/Rhein-Sieg e. V.
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